Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen


1. Allgemeines
Nachstehende Bedingungen gelten für sämtliche Lieferungen der Firma dietronic, Ralf Dietrich, an den Besteller. Abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Für Software einiger Lieferanten gelten besondere Bedingungen, für deren Einhaltung der Besteller selbst verantwortlich ist. Telefonisch erteilte Aufträge sind für den Besteller grundsätzlich rechtskräftig. Und sind, ohne daß hierbei eine Einigung erzielt wird, nicht mehr stornierbar. Sollte der Besteller die Annahme der bei uns bestellten, bzw. in Auftrag gegebenen Waren nicht annehmen oder bei der Anlieferung die vereinbarten Zahlungsmittel nicht bereithalten, so befindet er sich im, Annahmeverzug. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Wir weisen darauf hin, daß im Rahmen der geschäftlichen Beziehungen mit dem Käufer personenbezogene Daten von uns gespeichert werden. Gerichtsstand ist Lemgo. Erfüllungsort ist Dörentrup. Für alle Verkäufe gilt Deutsches Recht.

2. Lieferung
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber für uns nicht verbindlich.
Die Durchführung der erteilten Aufträge erfolgt vorbehaltlich rechtzeitiger und genügender Belieferung durch unsere Vorlieferanten. Teillieferung vorbehalten. Im Falle der Nichtabnahme durch den Käufer können wir den uns entstehenden Verdienstausfall berechnen oder aber auf die Abnahme der bei uns bestellten Produkte bestehen. Sollte sich die Auslieferung der Ware hinauszögern, so kann uns der Besteller eine Nachfrist von mindestens 20 Tagen setzen. Für die Einhaltung der Nachfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware. Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Herstellerprospekten können wir keine Haftung übernehmen. Technische Änderungen vorbehalten. Bei Transportschäden, Falschlieferungen und unvollständigem Lieferumfang ist die Firma dietronic, Ralf Dietrich, vom Käufer innerhalb 14 Tagen nach Erhalt der Lieferung zu benachrichtigen. Eine Falschlieferung, fehlerhafte Lieferung oder Lieferung von defekten Produkten berechtigen den Käufer nicht zur Wandlung des Kaufvertrages.

3. Preise und Zahlung
Die Preise in unseren Angeboten und Preislisten verstehen sich ausschließlich der zur Zeit gültigen MwSt. Unsere Rechnungen sind je nach Vereinbarung zu den von uns vorgegebenen Zahlungsbedingungen zahlbar. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d. h. zu Lasten des Käufers per Paketdienst, Spedition oder eigenem Fahrzeug. Die Gefahr und das Transportrisiko übernimmt in jedem Fall der Käufer, auch wenn wir ausnahmsweise die Transportkosten übernehmen. Die Ware kann auf Ihren Wunsch gegen eine geringe Gebühr (bei Postversand z. B. Wertpaket), gegen Transportschäden versichert werden. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Desweiteren gilt verlängerter Eigentumsvorbehalt als vereinbart. Dieser verlängerte Eigentumsvorbehalt erlischt 6 Monate nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises. Bei Auslandssendungen erheben wir eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 15,00 EUR.

4. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle von uns gelieferten Produkte 24 Monate ab Auslieferung von unserem Lager. Die Gewährleistung gilt in den ersten 10 Tagen als volle Übernahmegarantie, wobei wir die Kosten für Ersatzteile und Arbeitszeit übernehmen. Danach erstreckt sie sich auf den kostenlosen Austausch aller defekten Teile. Reparaturen, die außerhalb der Übernahmegarantie, aber innerhalb der 24-monatigen Gewährleistungsfrist durchzuführen sind, werden gemäß der jeweils gültigen Preisliste für Reparaturen berechnet. Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, ist es grundsätzlich erforderlich, daß defekte Teile und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und einer Kopie des Lieferscheines des Gerätes an uns eingeschickt bzw. bei uns angeliefert werden. Die Geräte müssen frei eintreffen und werden von uns unfrei zurückgeliefert. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Verschleißteile, wie Druckknöpfe, Farbbänder, Typenräder, Tonermaterialien, Developer, Selentrommeln und weitere Verschleißmaterialien, sowie die unsachgemäße Benutzung, Lagerung, sowie Handhabung von Geräten, schließen eine Haftung aus. Fremdeingriff und das Öffnen von Geräten hat zur Folge, daß die Gewährleistungsfrist außer Kraft tritt. Wir behalten uns vor, im Garantiefall, Nachbesserung oder Ersatzlieferung vorzunehmen. Eine Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Wandlung) ist in keinem Fall möglich. Unsere Haftung im Rahmen der Garantie oder im Rahmen der Übernahmegarantie beschränkt sich der Höhe nach in jedem Fall nur auf den Kaufpreis des fehlerhaften Artikels unter Ausschluß jeglicher Haftung für eventuelle Folgeschäden, die aus der Benutzung des von uns gelieferten Artikels entstanden sein könnten. Sollte im Rahmen unserer Reparaturbemühungen auf den zu reparierenden Geräten befindliche Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen.

5. Einarbeitung und Dokumentation
In unseren Preisen ist keine kostenlose Einarbeitung und Einführung in die von uns gelieferte Hard- und Software enthalten, wenn diese nicht ausdrücklich in unserem Angebot zugesagt wurde. Einarbeitung und Installation muß zusätzlich in Auftrag gegeben werden und wird von uns nach Aufwand berechnet. So weit es sich bei den von uns gelieferten Produkten um Neugeräte handelt, fügen wir, wenn möglich, eine deutsche, oder englische Dokumentation des Herstellers bei. Für die Richtigkeit dieser Dokumentation kann von uns keine Haftung übernommen werden. Sollte der Hersteller keine Dokumentation zur Verfügung stellen bzw. mitliefern, besteht gegenüber uns kein Anspruch auf die Lieferung einer solchen.

6. Nutzungsrechte
Durch die Zahlung des Auftragswertes für die aufgeführten Programme erhält der Auftraggeber das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Nutzungsrecht an der Software für die Nutzung auf einer Anlage. Dies gilt für vom Auftragnehmer entwickelte und angepaßte Programme und für Programme, die vom Auftragnehmer vermittelt und gehandelt werden. Der Auftragnehmer und/oder Dritte haben Schutzrechte an diesem Programm. Soweit die Rechte Dritten zustehen, hat der Auftragnehmer entsprechende Nutzungsrechte. Sofern für vermittelte oder gehandelte Programme oder Programmteile andere Nutzungsrechte gelten, die auch für den Auftragnehmer verbindlich sind, so gelten diese als vereinbart.

7 Gewährleistung für Programme
Der Auftragnehmer gewährleistet, daß der Programmträger bei der Übergabe keine Material- und Herstellungsfehler hat. Sollte ein Programm fehlerhaft sein, so kann der Auftraggeber während der Gewährleistungsfrist von 24 Monaten Ersatzlieferung verlangen. Der Auftraggeber erkennt an, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Datenverarbeitungsprogramme, insbesondere wenn sie mit anderen Programmen verbunden werden, so zu entwickeln, daß sie fehlerfrei arbeiten. Sofern zu den Programmen Beschreibungen geliefert werden, sind die Programme grundsätzlich brauchbar im Sinne der Beschreibung. Es wird keine Gewähr oder Haftung dafür übernommen, daß die Programme fehlerfrei arbeiten, insbesondere, daß die Programme den Anforderungen des Auftraggebers genügen oder in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Auch die Verantwortung für die Auswahl, die Installation und die Nutzung, sowie die damit beabsichtigten Ergebnisse trägt der Auftraggeber. Für Programme und Programmteile, die für den Auftraggeber individuell entwickelt werden, gilt die vereinbarte Programmspezifikation und Abnahmeprozedur. Unterbleibt diese Spezifikation und Prozedur, so bemüht sich der Auftragnehmer nach bestem Willen und Gewissen, das Programm im Sinne des Auftraggebers zu entwickeln und/oder anzupassen. Die Abnahme gilt in diesem Fall als durch die Lieferung erfolgt. Änderungswünsche des Auftraggebers werden, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist, in angemessener Zeit und gegen gesonderte Berechnung berücksichtigt. Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß Änderungen zu Fehlern im Ablauf an anderen Stellen der Programme führen können. Die Verantwortung liegt in diesem Fall beim Auftraggeber. Hard- und softwaretechnische Arbeiten durch unsere Mitarbeiter an der Anlage des Auftraggebers werden von uns mit größter Sorgfalt vorgenommen. Sollten uns dennoch Fehler unterlaufen, die insbesondere Zerstörung weiterer Hardwareteile, Zerstörung einzelner Programmteile oder Datenverlust zur Folge haben, so kann eine Haftung hierfür von uns nicht übernommen werden. Alle von uns erstellten Programme und Datenträger werden über aktuelle Viren-Schutzprogramme überprüft, jedoch kann aufgrund der Vielzahl der vorhandenen Computerviren keine Haftung und auch keine Garantie auf absolute Virenfreiheit übernommen  werden. Das Risiko hierfür trägt der Auftraggeber. Der Auftraggeber verzichtet weiterhin auf jegliche Schadensersatzansprüche.